So bestimmt z.B.
der Artikel 4, Abs. 3 „ein Grubenfeld mit 2 Förderpunkte anzulegen und bei jedem mit 2 Schächten nieder zu bringen“.
in Artikel 12 wird die an den Oberflächenbesitzern zu leistenden Grundrechte – Endschädigung gemäß Artikel 6 und 42 des Gesetzes vom 21. April 1810 auf eine jährlich Rente von „Einen Pfennig pro Morgen“ festgesetzt.
Wegen der Abgaben an den Staat wird in Artikel 13 der Konzessionsurkunde auf die Vorschriften der Königlichen Kabinetts- Order vom 30.8.1820 und die Ausführungsbestimmungen für diese Order von 21.1.1857 hingewiesen.
In Artikel 11 wird bestimmt: Da die Konzession eine Gesellschaft enthält einen Repräsentanten zu ernennen, welcher dieselbige bei allen Verhandlungen mit der Bergbehörde zu vertreten hat.
1858/59
Durch Mutungsbohrungen im Feld “Norddeutschland” die Bauwürdigkeit der Lagerstätte ergründet.
1872
Finden Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft “Verein” und einem Konsortium über den verkauf des Feldes “Verein” statt.
Auszüge aus der Niederschrift zu den Verkaufsverhandlungen:
Verhandlung vom 26.9.1872 (Nro 6758 d.R. [Repertoriums *]) vor dem Königlich Preußischem Notar Johann Ignatius Nicolaus Hubert im Amtswohnorte zu Moers, Landgerichtsbezirk Cleve Der Verwaltungsrath der Bergwerksgesellschaft „Verein“ vertreten durch die folgenden hierbei erschienenen Personen, nämlich die Herren:
1) Justizrat Ludwig Franz HoubenKöniglicher Notar in Moers wohnend, als Präsident des Verwaltungsraths
2) Hermann vom Rath Rittergutsbesitzer und Ökonom ** zu Lauersforth, Bürgermeister von Capellen
3) Doktor Christian Willuk, Preußischer Arzt in Rheinberg
4) Bernhard Germerdonk , Rentner in Moers
5) (unleserlich) Marcks,Kaufmann in Mörs
6) Hermann Grimrath, Ökonom von Capellen
7) Balthasar Berns, Ökonom zu Gen-End, Gemeinde in Bürgermeisterei Repelen
8) Heinrich Gerhard Boemer, Kaufmann in Moers
9) Gerhard Peter Lüps, Rentner in Orsoy wohnend
* Verzeichnis zum Nachschlagen
Verkauft, , cediert und überträgt hiermit ……… von oben angeführten Zweitkomparenten, und zwar
1) dem Handlungshauses Julius de Gruyter zu 4/10
2) dem Herrn Julius Marius zu 1/20
3) dem Herrn Gustav Waldthausen zu 2/10
4) dem Herrn Joseph Rive zu 1/20
5) dem Herrn Ernst Nedelmann zu 1/10
6) dem Herrn Albert de Gruyter zu 1/10
7) dem Herrn August Bispinek zu 1/20
8) dem Herrn Daniel Mozian zu 1/20
gemeinschaftlich die der gedachten Gesellschaft zustehenden Comession an den
Steinkohlenbergwerk „Verein“ bei Moers ……..
Als Kaufpreis wurde festgelegt die Summe von 90.000 Thalern in preußischem Coment (märkischemdend Coment). Hiervon kommen in Folge von Compensation im Abzug die den nicht bezeichneten Ankäufern zukommen den Antheilen und zwar
1) für Herrn Martin Ferdinand de Gruyter 12 Anteile mit 4.068 Thalern
2) „ „ Julius de Gruyter 2 Anteile mit 678 „
3) „ „ Marins Smalmius van den Linden 14 Anteile mit 4.746 „
4) „ „ Ernst Nedelmann 1 Anteil mit 339 „
5) „ „ Julius Mazian 3 Anteile mit 1.017 „
6) „ „ Albert de Gruyter 2 Anteile mit 678 „
7) „ „ Daniel Mozian 9 Anteile mit 3.058 „
-------------------
Zusammen 14.577 „
Die dann noch resultierenden 75.423 Thaler bekannten die Verkäufer respective deren Mandanten von den Ankäufern sodenn richtig empfangen zu haben …….
An diesen Verhandlungen wurde gearbeitet vorgestern Nachmittag vom neun bis sieben Uhr. Gestern vormittags von neun bis zwölf und Nachmittags von drei bis sechs Uhr und heute des Vormittags elf bis ein Uhr Nachmittags.
30.09.1872 verkauf des Feld "Verein" an ein Konsortium.
1873
11.09.1873 konstituiert sich das Konsortium zu einer Gewerkschaft mit 1 000 Kuxe.
Auszüge aus der Niederschrift:
Konstituierung als Gewerkschaft der Steinkohlengrube „Verein“ Verhandlung in Essen vom 30.9.1872 (Nr.432 des Notariats-Registers pa (post anum) 1872) vor dem zu Gelsenkirchen wohnhaften Notar im Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts Hamm Carl Cremer und den mitunterschreibenden Zustimmungszeugen:
1) Oberkellner Heinrich Weber, wohnhaft hier
2)Kutscher Michael Schlick, „ „
Unterschriebenen Leute
1) der Kaufmann Herr Martin Ferdinand Gruyter von Ruhrort
2) “ “ Julius de Gruyter, ebendaher
3) “ “ Marins Smalmius van den Linden von Frankfurt
am Main
4) “ “ Albert de Gruyter von Ruhrort
5) “ “ August Bispinek von Mülheim an der Ruhr
6) der Gutsbesitzer “ Daniel Mozian von Neumühle bei Oberhausen
7) der Grubendirektor “ Joseph Rive von Zeche Wolfsbank bei
Bergeborbeck
Von den Ankäufern sind die Herrn Gustav Adolf Waidthausen, Julius Marens und Ernst Nebelmann nicht anwesend; dieselbigen werden jedoch dieser Verhandlung nachträglich beitreten.
Sämtliche Komparenten erklärten......
Wir konstituieren uns hiermit für nun und namens der gedachten Herrn Gustav Adolf Waldhausen, Julius Marens und Ernst Nadelmann als Gewerkschafter des Steinkohlenbergwerks „Verein“ bei Mörs nach den Bestimmungen des allgemeinen Berggesetzes für die Preußischen Staaten vom 24.6.1865* bekennen, dass die genannten Ankäufer die einzigen Mitglieder dieser Gewerkschaft sind und bestimmen die Zahl der gewerkschaftlichen Anteile auf Tausend.
Das Handlungshaus Julius de Gruyter ist somit an dem fraglichen Bergwerke beteiligt mit ............................................................................... 400 Kuxen**
Gustav Adolf Waidthausen mit ................................................. 200 „
Ernst Nebelmann mit ................................................................ 100 „
Albert de Gruyter mit................................................................... 100 „
Joseph Rive mit ........................................................................... 50 „
August Bispinek mit ..................................................................... 50 „
Daniel Mozian mit ....................................................................... 50 „
Julius Marens mit ........................................................................ 50 „
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Summa 1000 Kuxe
Als Repräsentant der Gewerkschaft wählen wir hiermit einstimmig den Herrn Gustav Adolf Waldhausen, Kaufmann in Essen und geben dem Bergwerk den neuen Namen „Deutschland“.
11.09.1973 Vertrag zur Teilung des Feldes Verein in die Felder
Norddeutschland 12.397.655m²
Großherzog von Baden 6.198.827m²,
Ernst Moritz Arndt 6.198.827m²
Süddeutschland 36.723.624m²
und Weglassung des Bergwerksnamen „Deutschland“.
* Gesetz betreffend Rechte der früher reichsunmittelbaren Standesherren in
Bergwerksangelegenheiten v.24.6.1865, in: Preußische Gesetzsammlung 1865
** Der Kux,Gesellschaftsanteil an einer bergrechtlichen Gesellschaft
1874
24.01.1874 Bestätigung der Teilung durch Königliches Oberbergamt Bonn.
1897
Mutungsbohrungen im Feld “Vluyn” auch dort wurde Bauwürdigkeit der Lagerstätte erkannt.